Konsequente Datenerhebung und mehr Hausbesuche bei Räumungsklagen 10. Mai 202215. Januar 2024 Foto: Müller-Wenk Statistisch auswertbare Daten über Räumungsklagen gegen Haushalte von Mietschuldner:innen und die erfolgten Maßnahmen soll das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg erheben. Dies betrifft insbesondere die Fälle, bei denen Haushalte auf ein erstes Kontaktschreiben des Bezirksamts nicht reagieren und bei denen entsprechend der „Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen“ Hausbesuche stattfinden sollen. In einem Antrag auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern sie dies gemeinsam mit der SPD für die nächste Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Der BVV soll zum 15. Oktober 2022 eine Auswertung über die in den ersten drei Quartalen erfolglosen Kontaktaufnahmen und die daraufhin erfolgten Hausbesuche vorgelegt werden. Für das abgelaufene erste Quartal 2022 seien Daten, soweit nicht inzwischen erfolgt, umgehend nachzuerfassen. Die Umsetzung eines IT-gestützten und berlinweit abgestimmten Datenerfassungssystems solle hierfür nicht abgewartet werden, so Grüne und SPD. Catherine Müller-Wenk, Fraktionsvorsitzende der Grünen und Sprecherin für Soziales sagt: „Vermieter:innen können Mietverhältnisse über Wohnraum aufgrund von Mietschulden fristlos und ohne vorherige Abmahnung kündigen. Dem Mieter oder der Mieterin bleiben i.d.R. nur 14 Tage Zeit, um einer solchen Kündigung zu widersprechen, die Schulden zu begleichen oder aus der Wohnung auszuziehen.“ Blieben diese Reaktionen aus, kann der oder die Vermieter:in Räumungsklage erheben und im letzten Schritt eine Zwangsräumung erwirken. „Das Amt für Soziales erhält per Mitteilung in Zivilsachen durch das Amtsgericht Kenntnis von den erhobenen Räumungsklagen und informiert daraufhin die säumigen Mieter:innen schriftlich u.a. über die Möglichkeit einer Mietschuldenübernahme durch den Bezirk. Es ist rasches Handeln notwendig, um in solchen Situationen Wohnungslosigkeit vorzubeugen“, erläutert Catherine Müller-Wenk. Für Fälle, in denen die Mieter: innen nicht auf das Schreiben reagieren, sieht die im vergangenen Jahr vom Amt für Soziales unterzeichnete „Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen“ bis zu zwei Hausbesuche vor. Der erste Hausbesuch soll dabei zeitnah, d.h. innerhalb von zehn Tagen nach Postausgang des Standardanschreibens erfolgen. Müller-Wenk weiter: „Auffällig ist, dass die berlinweiten Absprachen zur Umsetzung und Zielerreichung bereits zu Beginn des Jahres 2020 abgestimmt wurden.“ Auf die Frage, wie viele Personen in den vergangenen Jahren nicht auf die Schreiben reagierten, heißt es jedoch: „Eine Statistik, die über die erbetenen Zahlen eine verlässliche und belastbare Auskunft gibt, ist vom Amt für Soziales bislang nicht erhoben worden.“ Zur Datenerhebung sollte grundsätzlich für die berlinweit einheitliche Erfassung und Auswertung dieser Daten ein gemeinsames System aufgebaut werden. Das gebe es bisher nicht, so die Fraktionsvorsitzende. Das Amt für Soziales habe sich jedoch – wie die anderen Bezirke – dazu verpflichtet, diese und weitere Daten manuell und in standardisierter Form zu erfassen. Catherine Müller-Wenk sagt: „Es darf also nicht abwarten, bis ein solches Verfahren entwickelt wird.“ Für die Vergangenheit verweist das Bezirksamt in der Umsetzung auch auf die Lockdowns. So habe es im Jahr 2021 „aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen lediglich in einem Fall einen dokumentierten Hausbesuch gegeben“. „Es ist nicht verständlich, wieso aufgrund der Pandemie weniger Hausbesuche durchgeführt worden sind. Denn mit den Hausbesuchen soll Wohnungslosigkeit verhindert werden. Pandemiebedingte Beschränkungen in der aufsuchenden Arbeit darf es daher nicht geben“, betont die Fraktionsvorsitzende Catherine Müller-Wenk.