Große Anfrage zur Inklusion der Grünen-Fraktion: Schulsituation von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen

Foto: Zander-Rade

Inklusion im Bezirk zu stärken, das hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tempelhof-Schöneberg auf die Fahnen geschrieben. Mit einer Großen Anfrage in der kommenden Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wollen die Grünen mehr über die Schulsituation von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen erfahren. Martina Zander-Rade, schulpolitische Sprecherin der Grünen, betont: „Wir wollen, dass kein Kind zurückgelassen wird. Es gilt, jedem Kind die individuelle Bildungschance zukommen zu lassen, die es braucht. Und jedes Kind und jede Familie dort zu unterstützen, wo es notwendig ist.“

Die Grünen wollen unter anderem vom Bezirksamt erfahren, wie viele Kinder bzw. Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf aktuell einen Schulplatz im Bezirk haben. Dazu sollen sowohl die Standorte und die Schulform als auch die Förderschwerpunkte und Auslastung aufgelistet werden. Zudem soll das Bezirksamt erklären, wie sich diese Zahl in den Jahren 2019 bis 2023 entwickelt hat. Auch die bauliche Situation in Bezug auf Inklusion an diesen Schulen soll erläutert werden.

Martina Zander-Rade: „Wir möchten wissen, nach welchem Verfahren und in welchen Ämtern der Hilfebedarf wie Pflege, Eingliederungshilfen, zusätzliche pädagogische Unterstützung für den gesamten Unterricht und die Ganztagsbetreuung festgestellt wird und der Umfang an zusätzlicher Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch (etwa nach §§35a SGB VIII und/oder 112 SGB IX) zugemessen wird.“

Dazu sei es nach Ansicht der Grünen-Schulpolitikerin notwendig zu erfahren, wie viele Anträge auf Schulbeförderung im Bezirk in den Jahren 201 bis 2023 für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gestellt und bewilligt wurden. Das Bezirksamt soll außerdem beantworten, wie in Tempelhof-Schöneberg die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit psychischer Beeinträchtigung, z.B. aus dem Autismusspektrum, dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) und/oder Begleiterkrankungen, nach dem Sozialgesetz (§35a SGB VIII) erfolgt.