Grüne kritisieren mangelndes Demokratieverständnis: Verkehrsstaatsekretärin stößt BVV und Kinder- und Jugendparlament vor den Kopf

Foto: Zander-Rade

Für Verärgerung sorgt ein Antwortschreiben der Staatssekretärin Dr. Claudia Elif Stutz (CDU) an den Bezirk zu einem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Tempelhof-Schöneberg aus der Juni-Sitzung. Darin wurde das Bezirksamt gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel am Friedrich-Wilhelm-Platz Ecke Schmargendorfer Straße während der Schulzeit zu verlängern.

Antwort von Elif Stutz auf das Schreiben des Bezirksamts: „Mein Haus ist für Lichtsignalanlagen im Land Berlin allein zuständig. Eine Beantwortung zum Zwecke der Berichterstattung gegenüber der BVV wäre folglich nicht sachgerecht, denn bezirkliche Belange werden vorliegend nicht berührt“.

Demnach sind dem Bezirksamt nun die Hände gebunden: So kann die BVV in der Dezember-Sitzung nur noch um Erledigung des Antrags bitten und es gibt keine Änderung der Grünphase.

„Arroganz und mangelndes Demokratieverständnis spricht aus dieser Antwort der Staatssekretärin“, empört sich Annabelle Wolfsturm, verkehrspolitische Sprecherin (Fußverkehr) der Grünen Tempelhof-Schöneberg, „die Bezirke sind Teil der Verwaltung. Bezirksverordnete, Kinder und Jugendliche werden frustriert und vor den Kopf gestoßen. Uns allen geht es um die Sicherheit der Schulwege und der Zufußgehenden.“ Allein in der Juni-Sitzung hatten Fraktionen und das Kinder- und Jugendparlament acht Anträge zum Thema Ampeln und Ampelphasen gestellt, die beschlossen wurden. Die Grünen-Politikerin bezweifelt auch, dass es solche Anträge nun im Abgeordnetenhaus für einzelne Ampeln geben werde. Sie kenne nur einen: den einer grünen Parteikollegin.

„Weil das häufige Anliegen sind, die an die demokratischen Fraktionen der BVV herangetragen werden, stellt die Staatssekretärin mit dieser Antwort faktisch auch unsere Legitimation in Frage“, sagt Wolfsturm verärgert. Die grüne Bezirkspolitikerin betont: „Wir in den Bezirken sind es, die ihr Ohr ganz nah an den Menschen haben. Wo, wenn nicht in der BVV, soll solches Verwaltungshandeln angestoßen werden? Es betrifft ja perspektivisch alle BVV-Anträge, die wir an die Senatsebene mit einer Empfehlung ans Bezirksamt adressieren.“