Grüne stellten Große Anfrage zum „Haus der Teilhabe“ 23. September 20224. Oktober 2022 Foto: von Boxberg Foto: von Boxberg In der Bezirksverordnetenversammlung am 21. September fragte die Grüne Fraktion nach dem Umsetzungsstand des Berliner Teilhabegesetzes. Ein Gesetz, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärkt. Ziemlich genau vor drei Jahren wurde dieses vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Ein Teil davon ist die Organisationsstruktur „Haus der Teilhabe“. „Egal welchen Alters sollen Menschen mit Behinderungen in ihrem Bezirk Beratung, Unterstützung und Begleitung finden“, sagt Ronja Losert, Sprecherin der Grünen für Frauen und Inklusion. Losert weiter: „Deshalb wollten wir mit der Großen Anfrage wissen, wie der Umsetzungsstand in Tempelhof-Schöneberg ist.“ Hintergrund ist eine im Herbst anstehende Organisationsuntersuchung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. „Leider ist mein Eindruck nach der Antwort des Amts für Soziales, dass Informationsfluss und Erfahrungsaustausch in die verschiedenen Richtungen noch deutlich verbessert werden müssen“, so Catherine Müller-Wenk, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin. Als Beispiel nannte sie die Personalakquise in den Teilhabefachdiensten, die in anderen Bezirken mehr Erfolg hatte. „Es ist dringend notwendig, dass die Umsetzung stärker begleitet wird.“ In den „Häusern der Teilhabe“ sollen das Jugend- und Sozialamt räumlich zusammenarbeiten, um einen niedrigschwelligen Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zu ermöglichen. Es sollen Orte der Vernetzung sein, in denen Menschen mit Behinderung, ihre Vertrauenspersonen und weitere Akteur:innen gemeinsam mit den Teilhabefachdiensten für einen inklusiven Bezirk zusammenarbeiten. Der Senat ist aufgefordert, jährlich zu berichten, welche organisatorischen, strukturellen, personellen und finanziellen Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der Evaluation des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Berlin gezogen werden. Dieser Beschluss macht klar, dass es auch nach der großen Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes einer langjährigen Begleitung bedarf. „Denn Teilhabe wirklich zu leben, passiert nicht von heute auf morgen“, so Müller-Wenk. Dies ging auch aus einer Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die 2020 beantwortet wurde. Losert: „Das Bezirksamt war bereits auf einem guten Weg, doch noch nicht alle Erfordernisse waren umgesetzt.“ Dies ist auch aufgrund von Personalengpässen noch immer der Fall. „Durch die Organisationsuntersuchung hoffen wir nun auf einen besseren Austausch des Erfahrungswissens aus den unterschiedlichen Bezirken“, so Müller-Wenk. Eine Stellungnahme des Bezirksamts zu den einzelnen Punkten der Anfrage liegt bereits vor (Drucksache als PDF-Datei)