Gesundheitsstandort Wenckebach: Bezirkskrankenhausbeirat bei Bedarfsanalyse und Weiterentwicklung beteiligen 1. April 202220. Januar 2024 Foto: Zander-Rade Der bezirkliche Krankenhausbeirat soll bei der Ausarbeitung möglicher Weiterentwicklungsoptionen des Wenckebach-Geländes entsprechend dem Krankenhausunternehmens-Gesetz (KHUntG) umfänglich angehört und einbezogen werden. Das beantragen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD Tempelhof-Schöneberg für die nächste Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Teil der Forderungen auf Initiative der Grünen ist die Beteiligung im Rahmen der geplanten Bedarfsanalyse, um einerseits vor Auftragsvergabe zur Leistungsbeschreibung und andererseits zum Abschlussbericht Stellung beziehen zu können. Dr. Katharina Urban, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, betont: „Die Gesundheitsversorgung am Standort Wenckebach ist schon seit Jahren Gegenstand der Diskussion. Um die weitere Planung bedarfsgerecht voranzutreiben, wurde immer wieder auf die Notwendigkeit einer Bedarfsanalyse hingewiesen.“ Nach aktuellen Informationen der Vivantes GmbH soll dies nun angestoßen werden. Mit dem KHUntG wurde im Jahr 2000 vom Berliner Abgeordnetenhaus die Gründung eines kommunalen Krankenhauskonzerns (heute Vivantes GmbH) beschlossen. Es verfügt u.a., dass in jedem Bezirk ein Beirat zur Beratung gebildet wird, in dem sich ein oder mehrere ehemals städtische Krankenhäuser befinden. Dieser bezirkliche Krankenhausbeirat besteht aus dem Gesundheitsstadtrat als Vorsitzenden, fünf Bezirksverordneten und maximal sechs Beschäftigten eines oder mehrerer Krankenhausbetriebe. Zudem regelt das KHUntG, dass vor Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in der Region haben, dem Krankenhausbeirat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, die an die Geschäftsführung der Gesellschaft weitergeleitet wird. „Damit der Krankenhausbeirat seiner gesetzlich verankerten Aufgabe nachkommen kann, soll er die Möglichkeit erhalten, vor Auftragsvergabe zur Leistungsbeschreibung Stellung zu nehmen. Aber auch zum Abschlussbericht der Bedarfsanalyse sowie daraus resultierenden Weiterentwicklungsoptionen soll sich der Beirat vor Beschluss äußern können“, erklärt Dr. Urban weiter. Ihres Erachtens ist es unerlässlich, die bezirkliche Perspektive einzubeziehen, um Gesundheitsversorgung regional zu denken und sie bedarfsgerecht und sektorenübergreifend gestalten zu können. Die genaue Ausgestaltung des Beteiligungsprozesses soll zwischen Bezirksamt und den Mitgliedern des Krankenhausbeirates abgestimmt werden. Der BVV ist spätestens nach Abgabe des Abschlussberichtes der Bedarfsanalyse zu berichten. teilen teilen