Direkte Wege: Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr freigeben 12. Oktober 202320. Dezember 2023 Foto: Bialluch-Liu Viele Einbahnstraßen sind bereits für den gegenläufigen Radverkehr in Tempelhof-Schöneberg freigegeben worden. Nun hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch weitere 16 Einbahnstraßen oder Teilabschnitte im Bezirk identifiziert, die dafür geeignet sind. Mit einem Antrag zur nächsten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) soll dies beschleunigt werden. Astrid Bialluch-Liu, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen für den Radverkehr, betont: „Zur Förderung des Radverkehrs als umwelt- und klimaschonendes Verkehrsmittel und wichtiger Baustein der Verkehrswende sollten diese Einbahnstraßen bzw. Teilabschnitte für den gegenläufigen Radverkehr prioritär freigegeben werden.“ Im Einzelnen sind dies in Schöneberg die Vorbergstraße, Bozener Straße, Sterzinger Straße, Rubensstraße und Am Mühlenberg, Cranachstraße, in Friedenau die Dickhardtstraße und Deidesheimer Straße, in Tempelhof die Stolberg- und Burgherrenstraße, in Mariendorf der Seelbuschring, die Greinerstraße, Dederingstraße, Wilhelm-von-Siemens-Straße und Fritz-Werner-Straße sowie in Lichtenrade der Grenzweg. Nach dem Mobilitätsgesetz sollen alle Einbahnstraßen bei der Erstellung und Fortschreibung des Radverkehrsplans auf Freigabe für Radfahrende in Gegenrichtung geprüft werden, so die grüne Verkehrspolitikerin. Bialluch-Liu erklärt dazu: „Die Öffnung verkürzt die Wege für Radfahrende und erhöht dadurch die Attraktivität des Radverkehrs. Sie reduziert in Einbahnstraßen gleichzeitig die Fahrgeschwindigkeiten des Autoverkehrs und trägt zur Steigerung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden bei. Diese Maßnahme ist ein kostengünstiger und schnell umsetzbarer Beitrag für ein dichtes und lückenloses Radwegenetz.“ „In einer Einbahnstraße kann der gegenläufige Radverkehr zugelassen werden, wenn die zugelassene Höchstgeschwindigkeit maximal 30 km/h beträgt und eine ausreichende Fahrgassenbreite vorhanden ist“, so Bialluch-Liu. Zudem sollte die Verkehrsführung im Streckenverlauf und an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich sein. „Die genannten Straßen und Straßenabschnitte sind dafür geeignet, da sie eine ausreichende Begegnungsbreite von mindestens 3,50 Metern aufweisen. Aber auch Fahrgassenbreiten von drei Metern sind ausreichend, wenn vorrangig PKW-Verkehr und kein LKW-Verkehr oder Linienverkehr vorherrscht und darüber hinaus Ausweichstellen zur Verfügung stehen oder geschaffen werden können, z.B. durch vorhandene Grundstückszufahrten oder Halteverbote“, sagt Astrid Bialluch-Liu. Bis Februar des kommenden Jahres soll dem zuständigen BVV-Ausschuss über den Verfahrensstand berichtet werden.