Betroffene Mieter*innen von Eigenbedarfskündigungen unterstützen 13. Februar 2025 Foto: KI via von Boxberg Die Zahlen der Eigenbedarfskündigungen sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Seit 2022 hat der Berliner Mieterverein (BMV) rund 5.000 Mitglieder beraten, die davon betroffen waren – mit steigender Tendenz. „Die von Eigenbedarfskündigungen betroffenen Mieter*innen benötigen dringend Beratung und Informationsangebote“, sagt Bertram von Boxberg, Fraktionsvorsitzender der Grünen und Sprecher für Mietenpolitik. Diesem Ziel dient ein gemeinsames Projekt des Berliner Mietervereins mit den Bezirksämtern Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln und Pankow. Tempelhof-Schöneberg ist bisher noch nicht dabei. „Das ist unverständlich und das wollen wir mit unserem Antrag in der nächsten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ändern. Tempelhof-Schöneberg soll sich an diesem Projekt beteiligen“, so von Boxberg. Seit Jahrzehnten sei die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eine tickende Zeitbombe in Berlin, betont der Grünen-Politiker. Trotz einer Kündigungssperrfrist von zehn Jahren sind immer mehr Mieter*innen von Eigenbedarfskündigungen betroffen – oft mit vorgeschobenen Gründen. Der Verlust der eigenen Wohnung durch eine Eigenbedarfskündigung kann Menschen in ihrer Existenz gefährden. Bertram von Boxberg: „Die Chance für Betroffene, bezahlbaren Ersatzwohnraum zu finden, sind aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes sehr gering bis unmöglich, deshalb brauchen Mieter*innen unsere Unterstützung.“ Es sei wichtig, dass die Betroffenen nicht allein gelassen würden und fachliche Beratungs- und Informationsangebote erhielten, betont von Boxberg weiter. Seit dem Urteil des Landgerichts Berlin II vom 25. Januar 2024 gäbe es erfolgversprechende Möglichkeiten für Betroffene, sich gegen eine Eigenbedarfskündigung zu wehren. Deshalb unterstützen die Grünen auch die zentralen Forderungen des Mietervereins: den Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen nach dem Erwerb einer Wohnung. Das bedeutet, wer eine bereits bewohnte Wohnung kauft, sollte jedenfalls in angespannten Wohnungsmärkten nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen seinen Eigenbedarf geltend machen können. Auch die Forderung des Mietervereins, dass ein auf Eigenbedarf gestütztes Räumungsurteil so lange nicht vollstreckt werden darf, wie die betroffenen Mieter*innen keinen zumutbaren Ersatzwohnraum gefunden haben, unterstützen die Grünen.