Wohnraum statt Leerstand und knappen Wohnraum schützen – aber wie?

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Mit zwei Großen Anfragen zum Thema „Mieten und Wohnen“ will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der nächsten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) eine Debatte im Bezirk über dieses wichtige politische Handlungsfeld anstoßen. Bertram von Boxberg, Fraktionsvorsitzender der Grünen und Sprecher für Mietenpolitik: „Bezahlbarer Wohnraum ist in Berlin und in unserem Bezirk äußerst knapp. Deshalb müssen wir neue Möglichkeiten finden, für die Menschen Wohnraum zu schaffen und wenn es sein muss auch mit unkonventionellen Mitteln.“

Eine Möglichkeit dazu sieht der Grünen-Politiker im Leerstand von Büroflächen: „In Berlin stehen aktuell 1,56 Millionen Quadratmeter Büroflächen – das sind 6,8 Prozent – leer.“ Doch bevor Konzepte für die Umwandlung dieser ungenutzten Büroflächen entwickelt werden können, müssen einige Fragen geklärt werden. Deshalb wollen die Grünen wissen, wie viele Baugenehmigungen (in Flächengröße und in Objekteinheiten) das Bezirksamt in den letzten drei Jahren für Büroflächen erteilt hat und wie das Bezirksamt Leerstand von Büroflächen in Tempelhof-Schöneberg überhaupt identifiziert. „Für uns ist es wichtig, wie das Bezirksamt die Möglichkeiten und Chancen einschätzt, in Mischgebieten leerstehende Büroflächen in Wohnraum umzuwandeln und welche Initiativen das Bezirksamt bisher dazu ergriffen hat, in dem es z.B. proaktiv auf Eigentümer*innen zugeht“, betont von Boxberg.

Ein anderes Thema für die Grünen-Fraktion ist der Erhalt und der Schutz bezahlbarer Mietwohnungen. „Bezahlbarer Wohnraum geht auch durch die Umwandlung von regulären Mietwohnungen in möblierte und temporär vermietete Wohnungen verloren. Das ist eine Nutzungsänderung, die strenger kontrolliert und letzten Endes unterbunden werden muss“, erklärt Bertram von Boxberg. Deshalb wollen die Grünen erfahren, wie viele Wohnungen im Zuge von Zweckentfremdungsverbotsgesetz bzw. -verordnung in den letzten drei Jahren dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden konnte. Das Bezirksamt soll auch Auskunft geben, wie es bei Umnutzungen in möblierten Wohnraum in Milieuschutzgebieten gehandelt hat. Bertram von Boxberg: „Es ist leider rechtlich umstritten, ob Wohn-Zeit-Modelle unter das Zweckentfremdungsverbotsgesetz fallen. Es gibt aber eine rechtlich eindeutige Möglichkeit diese Wohn-Zeit-Modelle zu unterbinden: indem es in Bebauungsplänen ausgeschlossen wird. Ob das Bezirksamt diese Möglichkeit ausschöpft, würden wir auch gern wissen.“

Auf Grundlage der Antworten des Bezirksamtes wollen die Grünen sowohl in Bezug auf die Nutzung von leerstehenden Büroflächen zu Wohnungszwecken als auch beim möblierten Kurzzeitwohnen weitere Initiativen starten.