Tempo-30-Anordnung in der Martin-Luther-Straße muss bleiben

Foto: Bialluch-Liu

Laut Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt soll in der Martin-Luther-Straße bald wieder Tempo 50 gelten. 2018 war die Geschwindigkeit auf Tempo 30 zur Luftreinhaltung herabgesetzt worden. Gründe hierfür seien zum einen eine Klage von zwei Autofahrer*innen gegen die Anordnung, zum anderen seien die Schadstoffbelastungen an der Martin-Luther-Straße wirksam reduziert worden, so dass der Grund der Luftreinhaltung für Tempo 30 wegfallen würde. „Völlig unverständlich, dass die Tempo-30-Anordnung gerade jetzt, weil sie so wirksam die Schadstoffbelastung reduziert hat, aufgehoben werden soll“, kritisiert Astrid Bialluch-Liu, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen für den Radverkehr. Deshalb fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tempelhof-Schöneberg in einem Antrag zur nächsten Bezirksverordnetenversammlung (BVV), dass die Tempo-30-Zone bleiben soll und der Senat die angekündigte Aufhebung zurücknimmt.

Bialluch-Liu betont: „Als Synergieeffekt hat darüber hinaus Tempo 30 für weniger Lärm zum Schutze der Anwohnenden und Beschäftigten an der Martin -Luther-Straße gesorgt und für mehr Verkehrssicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen, die dort unterwegs sind. Tempo 30 aus Gründen der Luftreinhaltung ist Gesundheitsschutz.“ Der Berliner Luftreinhalteplan basiert auf vier Pfeilern, dazu gehört insbesondere als eine der wichtigsten lokalen Maßnahmen die Ausweitung der Tempo-30-Strecken auf stark belasteten Hauptverkehrsstraßen, zu denen auch die Martin-Luther-Straße zählt.

Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) heißt es, dass „die Berliner Luft besser werden muss, denn trotz umfangreicher Maßnahmen werden einige der europaweit verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) in unserer Stadt überschritten. Um die Gesundheit der Berliner*innen zu schützen, schreibt die SenMVKU den Luftreinhalteplan fort.“ Die Martin-Luther-Straße zwischen Lietzenburger Straße und Motzstraße ist eine von 35 gelisteten Tempo-30-Strecken des Luftreinhalteplans. Die Rücknahme der Tempo-30-Anordnung könnte u.a. eine Änderung des Luftreinhalteplans erfordern, befürchtet die Grünen-Politikerin. Diese könne nur durch den Senat erfolgen.

Auch das Umweltbundesamt bewertet Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen als effektive Maßnahme für saubere Luft. Das Bezirksamt soll sich für eine Beibehaltung des Luftreinhalteplans und von Tempo 30 in der Martin-Luther-Straße einsetzen, fordern die Grünen. Bis zur Februar Sitzung soll der BVV über den Verfahrensstand berichtet werden.