
Per beantragter Willensbekundung sprach sich die CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gegen das Volksbegehren „Berlin autofrei“ aus. Doch die Zählgemeinschaft aus den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Linke widersprach diesem demokratieschädigenden Vorstoß durch einen Antrag auf Übergang zur Tagesordnung. Die Willensbekundung wurde wortgleich in Bezirksverordnetenversammlungen anderer Bezirke eingebracht und erweckt damit den Eindruck einer konzertierten Aktion von oben.
Die beiden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Ronja Losert und Bertram von Boxberg, erklären dazu:
„Das war ein billiges Wahlkampfmänover der CDU-Fraktion. Es ist das gute Recht von Bürger*innen in Berlin, ein Volksbegehren, egal zu welchem Thema, einzuleiten. Bürger*innenbeteiligung ist in einer Demokratie essenziell. Es geht uns nicht um die Frage, ob Autos oder keine in der Innenstadt sinnvoll sind, sondern um die Achtung von demokratischen Prozessen. Hier zeigt die CDU-Fraktion offensichtlich ein mangelndes Verständnis von Demokratie, Volksbegehren und Bürgerbeteiligung, aber versucht damit, Stimmung gegen andere demokratische Parteien zu machen. Selbst fordert die CDU aber genau diese Bürgerbeteiligung immer wieder ein.“
Für das Volksbegehren „Berlin autofrei“ für ein Berliner Gesetz zur gemeinwohlorientierten Straßennutzung wurden bisher von der Trägerin Gemeingut in BürgerInnenhand e.V. (GiB) insgesamt ca. 8.200 Unterschriften abgegeben. Von allen bisher eingereichten Unterschriften haben die Berliner Bezirkswahlämter 4.347 Unterschriften geprüft. 3.732 und somit etwa 85,9 Prozent davon sind gültig (Stand 06.02.2026).
Für den Erfolg des Volksbegehrens müssen mindestens sieben Prozent der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten innerhalb bis zum 8. Mai unterschrieben haben. Dafür sind etwa 174.000 gültige Unterschriften erforderlich.