
Keine Planungen zur Errichtung einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt am Standort Berlinickeplatz oder an anderen Standorten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Martina Zander-Rade, Sprecherin für Schulpolitik: „Berlin hat sich mit dem Schulgesetz ganz klar zur inklusiven Bildung bekannt. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben einen Anspruch auf den Besuch einer allgemeinen Schule. Chancengleichheit entsteht nur durch Inklusion.“
Mit einem Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) will die Grünen-Fraktion bekannt gewordenen Plänen entgegenwirken, eine Förderschule für benachteiligte Kinder am Standort Berlinickeplatz oder anderswo zu schaffen. „Wir wollen stattdessen, dass sich das Bezirksamt alle verfügbaren Ressourcen auf den Ausbau inklusiver Regelbeschulung und Bildungsangebote an den bezirklichen Schulen konzentriert“, betont Zander Rade.
In allen bezirklichen Planungs- und Beteiligungsverfahren sei die Zielsetzung der inklusiven Beschulung verbindlich zu berücksichtigen, so die Grünen-Politikerin. Martina Zander-Rade: „Der Schwerpunkt der bezirklichen Schulentwicklungsplanung (Monitoring-Verfahrens), soll im Zusammenspiel mit der zuständigen Senatsverwaltung auf der Stärkung multiprofessioneller Teams, der Sicherstellung von Inklusionsassistenz und der Herstellung baulicher Barrierefreiheit an allen Schulen liegen. Nur so können alle Kinder wohnortnah gemeinsam lernen und gefördert werden. Die im aktuellen Monitoring-Verfahren aufgeführte Einrichtung einer neuen Förderschule am Berlinickeplatz würde den Ausbau inklusiver Beschulung konterkarieren.“
Sowohl im Berliner Schulgesetz als auch im Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ist ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen vorgesehen. Menschenrechtsinstitutionen wie das Deutsche Institut für Menschenrechte haben mehrfach betont, dass Investitionen in segregative Förderschulen die Umsetzung der UN-BRK behindern.
„Eine inklusive Bildungsbiografie beginnt in der Kita, setzt sich in der Schule fort und muss auch beim Übergang ins Berufsleben mit dem klaren Ziel, dass Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt Beschäftigung und Teilhabe finden können, gelten“, erklärt Zander-Rade. Eine inklusive Gesellschaft erfordere gemeinsame Lern- und Lebensräume von Anfang an: vom Kindergarten über die Schule und die Ausbildung bis ins Berufsleben.
Bis März 2026 soll der BVV berichtet werden, welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung inklusiver Beschulung im Bezirk ergriffen werden und gleichermaßen ausführen, dass keine Planungen zur Neugründung von Förderschulen bestehen.