
Durch das Bauvorhaben „Bildlabor Kleistpark“ in der Grunewaldstraße 8 entstehen am direkt benachbarten Haus am Kleistpark erhebliche Bauschäden. Diese Bauschäden müssen nach Abschluss der Bauarbeiten behoben werden. Die Gefahr: Diese Sanierungsarbeiten an dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude könnten einen Betrieb der im Haus am Kleistpark untergebrachen Musikschule und Kommunalen Galerie für einige Zeit unmöglich machen. Denn es wurde berichtet, dass durch die Erschütterungen im Zusammenhang mit den Tiefenbohrungen auch der Estrich in einigen Räumen stark beschädigt wurde und eventuell ausgetauscht werden muss.
Um den Betrieb der beiden bezirklichen Einrichtungen auch während der Sanierungsarbeiten zu garantieren, soll das Bezirksamt den Bauherrn vertraglich verpflichten, bei Bedarf Ersatzräume in örtlicher Nähe nachzuweisen und zu finanzieren. Das beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der nächsten Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Bertram von Boxberg, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Kulturpolitik: „Die Bauarbeiten ziehen das Haus am Kleistpark unmittelbar in Mitleidenschaft. Wie der BVV versichert wurde, besteht keine akute Gefährdung des Gebäudes. Aber ganz unstrittig entstehen gravierende Schäden an der Bausubstanz, die später instandgesetzt werden müssen.“
„Idealerweise hätte eine solche Vereinbarung oder ein solcher Vertrag schon bei Erteilung der Baugenehmigung, spätestens mit Baubeginn im Januar 2025, vorliegen müssen“, erklärt der Grünen Fraktionsvorsitzende. Der von der Fachabteilung immer wieder getätigte Hinweis, die Gesetzeslage gemäß BGB und Zivilrechtsprechung würden greifen, reicht nicht aus, so von Boxberg. „Es muss verhindert werden, dass Angebote der Musikschule oder der Kommunalen Galerie nicht erbracht werden können, weil sich erst Gerichte mit dem Sachverhalt befassen müssen. Auch im Hinblick auf die angespannte finanzielle Situation des Bezirkes ist ein Aussetzen der Angebote nicht hinnehmbar, denn das würde Einnahmenausfälle bedeuten“, betont Bertram von Boxberg.