
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt zur nächsten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen Antrag für mehr Transparenz beim Leerstand von Wohnungen im Bezirk. Ziel ist, dass das Bezirksamt künftig regelmäßig im Stadtentwicklungsausschuss über im Zusammenhang mit Baumaßnahmen genehmigten Leerstand von Wohnraum berichtet.
In dem Bericht sollen insbesondere der Grund für die Genehmigung sowie deren Dauer aufgeführt werden. Auch Fälle, in denen entsprechende Anträge auf Leerstandsgenehmigungen abgelehnt wurden, sollen dargestellt werden.
Bertram von Boxberg, Fraktionsvorsitzender der Grünen und Sprecher für Mietenpolitik, erklärt:
„Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz untersagt grundsätzlich den Leerstand von Wohnraum. Ausnahmen sind jedoch möglich, etwa wenn im Zusammenhang mit Bauarbeiten Wohnungen zeitweise nicht genutzt werden können. Gerade deshalb ist es wichtig, dass transparent wird, wann und warum solche Genehmigungen erteilt werden. Nur so kann die BVV mögliche Fehlentwicklungen kritisch begleiten.“
Als Beispiel nennen die Grünen das Eckgebäude Landshuter Straße 1/Bamberger Straße 49 in Schöneberg, das augenscheinlich seit längerer Zeit weitgehend leer steht. Erst durch eine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus seien nähere Informationen bekannt geworden. Im Stadtentwicklungsausschuss sei darüber bislang nicht berichtet worden.
In der Antwort zur Anfrage im Abgeordnetenhaus wird dargestellt, dass das Gebäude derzeit umgebaut bzw. saniert werde. Konkrete Angaben über die Dauer des Leerstandes der der Zweckentfremdungsstelle bekannten Wohneinheiten lägen jedoch nicht vor. Nach Auskunft des Bezirks bestehe der Leerstand mindestens seit April 2023.
Anträge auf Genehmigung des Leerstandes hatte der Bezirk allerdings seither abgelehnt. Gleichzeitig wurden Rückführungsanordnungen erlassen, die unter anderem durch die Festsetzung von Zwangsgeldern durchgesetzt werden sollten. Die Eigentümerin legte dagegen Widerspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Anschließend erhob sie Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Im Gerichtsverfahren wurden Gutachten vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass im Gebäude Asbest verbaut wurde. Das Verwaltungsgericht bewertete dies als Vollstreckungshindernis, so dass die Rückführungsanordnung derzeit nicht durchgesetzt werden kann. Der Eigentümerin wurde eine Frist bis zum 30. September 2026 eingeräumt, um die Sanierung durchzuführen.
In dem Gebäude befinden sich insgesamt 47 Wohn- und Gewerbeeinheiten, die teilweise miteinander verbunden sind. Für 26 Wohneinheiten führt die Zweckentfremdungsstelle derzeit laufende Verfahren. Fünf Wohnungen sind weiterhin vermietet.
Von Boxberg betont: „Gerade angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt müssen Politik und Öffentlichkeit nachvollziehen können, warum Wohnungen über längere Zeit leer stehen. Transparenz ist hier ein wichtiger erster Schritt.“