
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tempelhof-Schöneberg kritisiert die Entscheidung des Berliner Senats scharf, auf mehreren Hauptstraßen im Bezirk die Tempo-30-Regelung aufzuheben. Betroffen sind unter anderem die Martin-Luther-Straße, der Tempelhofer und Mariendorfer Damm, die Dominicusstraße sowie die Saarstraße. Dort gilt künftig wieder Tempo 50.
Besonders problematisch ist die Situation in der Saarstraße: In unmittelbarer Nähe befindet sich die Fläming-Grundschule, an der auch Kinder mit besonderem Förderbedarf unterrichtet werden. Für sie ist eine sichere Querung des Straßenraums besonders entscheidend.
In der Mündlichen Anfrage der Grünen-Bezirksverordneten Astrid Bialluch-Liu, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen für den Radverkehr, in der Bezirksverordnetenversammlung am 15. Oktober wurde deutlich, dass die Senatsentscheidung gravierende Folgen für die Sicherheit hat. Das Bezirksamt hatte ausdrücklich auf die Vielzahl sensibler Einrichtungen entlang der betroffenen Straßen hingewiesen und Bedenken hinsichtlich Verkehrssicherheit, Schulwegsicherheit sowie der Lärmbelastung geäußert.
„Tempo 30 schützt Leben und das ist wissenschaftlich belegt“, erklärt Bialluch-Liu. „Wer Tempo 50 direkt vor Grundschulen zulässt, ignoriert die Gefahren für Kinder, Senior*innen und mobilitätseingeschränkte Menschen. Diese Entscheidung des Senats gefährdet die Schulwegsicherheit und verschlechtert die Lebensqualität der Anwohnenden spürbar.“
Neben der erhöhten Unfallgefahr warnen die Grünen auch vor gesundheitlichen Folgen: Eine höhere Geschwindigkeit bedeutet mehr Lärm und Schadstoffe mit direkten Auswirkungen auf die Atemluft im Kiez.
„Tempo 30 sorgt nicht nur für mehr Sicherheit, sondern auch für bessere Luft. Gerade in dicht besiedelten Wohnquartieren mit Schulen, Kitas und Senior*inneneinrichtungen ist saubere Luft keine Nebensache, sondern ein wesentlicher Beitrag zu Gesundheit und Lebensqualität. Der Senat ignoriert diese Verantwortung“, so Bialluch-Liu.
Die Grünen kritisieren zudem, dass die Entscheidung allein mit dem Wegfall der rechtlichen Grundlage aus dem Luftreinhalteplan begründet wurde, ohne alternative Schutzgründe wie Schulwegsicherheit ausreichend zu berücksichtigen. Sie fordern den Senat dringend auf, die Entscheidung zu überdenken und Tempo 30 als wirksame Schutzmaßnahme beizubehalten.