Pflegesituation im Bezirk verbessern – Möglichkeiten des SGB XI, § 123 nutzen

Foto: Meißner via KI

Die Unterstützung und Hilfe für pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen sowie Nachbarschaftshilfen will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Tempelhof-Schöneberg verbessern. Das Bezirksamt soll nach einem Grünen-Antrag in der kommenden Bezirksverordnetenversammlung (BVV) prüfen, ob und wie sich der Bezirk um ein Modellvorhaben auf Grundlage des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI), § 123 „Gemeinsame Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier“ bewerben kann. Grünen-Fraktionsvorsitzender Bertram von Boxberg: „Angesichts einer alternden Bevölkerung werden immer mehr Menschen pflegebedürftig und sind auf Hilfe angewiesen. Das kostet viel Geld und benötigt zusätzliches Personal.“

Im Zeitraum von 2025 bis 2028 fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen mit bis zu 30 Millionen Euro je Kalenderjahr aus dem Ausgleichsfonds regionalspezifische Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden vor Ort und im Quartier. Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen sind bundesweite und regionale Projekte, die innovative Konzepte zur Verbesserung der Pflege und Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen vor Ort und im Quartier fördern. Von Boxberg: „Diese Modellprojekte zielen darauf ab, den Zugang zu Pflegeangeboten zu verbessern, den Fachkräftebedarf zu decken und die gesellschaftliche Solidarität zu stärken.“

Voraussetzung für diese Förderung ist eine hälftige Kofinanzierung durch das jeweilige Bundesland und/oder durch die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft. Insgesamt können somit 60 Millionen Euro im Kalenderjahr zur Verfügung stehen. 2024 hatte Berlin – trotz Empfehlung des Landespflegeausschusses – keine Kofinanzierung beschlossen. „Deshalb empfehlen wir dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass sich das Land Berlin mit einer Kofinanzierung für den Doppelhaushalt 2026/2027 an dem Projekt der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung für die Modellvorhaben nach § 123 SGB XI beteiligt“, sagt der Grünen-Fraktionsvorsitzende.

Der Paritätische Wohlfahrtverband Berlin hatte für den Förderzeitraum 2025-2028 ausgerechnet: Wenn das Land Berlin die Kofinanzierung von rund 1,5 Mio. Euro sicherstellt, würden insgesamt bis zu 12,2 Mio. Euro im Förderzeitraum für Modellprojekte in den Bezirken zur Verfügung stehen. Damit könnten Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen z.B. in Nachbarschaftszentren, Pflegestützpunkten durch Quartierskonzepte zusätzlich entlastet und unterstützt werden. Bertram von Boxberg betont: „Es wäre unverantwortlich, wenn Berlin diese Mittel aus der Bundesförderung einfach verfallen lassen würde. Denn von den Mitteln haben alle etwas: Projekte und vor allem die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen in den Berliner Bezirken.“