Konsequenzen der OVG-Grundsatzurteile: Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in Tempelhof-Schöneberg 10. Januar 2025 Fotomontage: Meißner Nach zwei Urteilen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster aus November vergangenen Jahres will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tempelhof-Schöneberg mit einer Großen Anfrage in der nächsten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom Bezirksamt wissen, welche Konsequenzen der Bezirk aus den Gerichtsentscheidungen ziehen wird. Martina Zander-Rade, baupolitische Sprecherin der Grünen: „Nach den beiden wegweisenden Urteilen ist der Ausbau der erneuerbaren Energien gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes als regelmäßig vorrangig zu sehen. Das muss auch Konsequenzen für die denkmalgeschützten Gebäude des Bezirks haben. Bereits seit Jahren haben die Grünen Solaranlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden gefordert, ob als fast nicht sichtbare Solardachpfannen oder ganze Solardächer wie z.B. auf den Rathäusern. Das wird auch privaten Hausbesitzer*innen die Installation erleichtern.“ So wollen die Grünen unter anderem wissen, wie sich die Umsetzung der neuen Rechtslage in die Klimaschutzstrategie des Bezirks einfügt, insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Solarenergie auf Bestandsgebäuden, und welche Auswirkungen das Bezirksamt für die Genehmigungspraxis zur Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in Tempelhof-Schöneberg sieht. „Nach den aktuellen Zahlen des EU-Klimadienstes Copernicus wurden die Pariser Klimaziele mit einer durchschnittlichen Temperatur von 1,6 Grad bereits in 2024 gerissen. Deshalb müssen wir schnell weiter alternative Energien zum Klimaschutz schaffen“, sagt Zander-Rade. Nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) sind Solardächer auf Neubauten bereits Pflicht, doch auch auf Altbauten müsse es nach Meinung der Grünen-Politikerin vorangehen: „Viele Privatbesitzer*innen sind sehr zu ihrem eigenen Ärger oft am Denkmalschutz gescheitert.“ Deshalb wollen die Grünen erfahren, wie viele Anträge zur Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in den letzten drei Jahren im Bezirk gestellt, wie viele genehmigt und wie viele abgelehnt wurden. Außerdem soll das Bezirksamt beantworten, wie es sicherstellt, dass mögliche Beschwerden oder Klagen von Eigentümer*innen, die aufgrund der Urteile eine Genehmigung fordern, rechtssicher bearbeitet werden können. Welche besonderen Umstände des Denkmalschutzes könnten in Tempelhof-Schöneberg dazu führen, dass die Errichtung einer Solaranlage auch nach den neuen Grundsatzurteilen abgelehnt wird, fragt die Grünen-Fraktion zudem das Bezirksamt. Martina Zander-Rade: „Wir wollen auch wissen, ob der Bezirk eine Potenzialanalyse plant, um denkmalgeschützte Gebäude zu identifizieren, die für die Installation von Solaranlagen geeignet sind und welche Unterstützungs- oder Beratungsangebote er Eigentümer*innen denkmalgeschützter Gebäude bietet, die Solaranlagen installieren möchten.“