Integration und Sport zusammendenken: Sportflächen auf dem Tempelhof Feld erhalten 12. Juli 2024 Foto: Bialluch-Liu Im Sportausschuss der BVV Tempelhof-Schöneberg wurde am Donnerstag der Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und LINKEN, die bestehenden Sportflächen am Columbiadamm an ihrer ursprünglichen Seite zu erhalten, mit einer Mehrheit von SPD, CDU und AfD abgelehnt. Hintergrund ist ein neuer Abschnitt des Tempelhofer-Feld-Gesetzes, der eine Verlegung der Sportflächen auf einen anderen Standort ermöglichen soll. Durch die Neufassung des Gesetzes will der schwarz-rote Senat die eigentlich verbotene Randbebauung des Feldes durch die Hintertür durchdrücken. Die GRÜNEN- und die LINKEN-Fraktion hat dazu insbesondere ihre Irritation gegenüber ihrem Zähl- gemeinschafts- und Zielvereinbarungspartner SPD zum Ausdruck gebracht und fordert die zuständigen Stellen nunmehr dennoch dringend auf, den Fortbestand der sportlichen Angebote des Vereins TiB und der Berlin Skylarks auf dem Gelände des Tempelhofer Feldes abzusichern. „Indem der Senat den Prozess für die Randbebauung des Tempelhofer Feldes vorantreibt, nimmt er keine Rücksicht auf die Folgen des Breitensports. Denn die Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Tempelhofer Feldes führt dazu, dass die TiB den Pachtvertrag über die betroffenen Sportflächen nicht verlängern kann“, sagt Christopher Peter, sportpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Katharina Marg, sportpolitische Sprecherin der LINKEN, fügt hinzu: „Es braucht nun ein politisches Signal, das die BVV Tempelhof-Schöneberg senden muss, damit dem Verein und den Hunderten von Mitgliedern, die das Sportangebot nutzen, geholfen werden kann. Die wichtige, auch soziale Integrationsarbeit des Sportvereins muss weiter ermöglicht und gewürdigt werden.“ Die Anlagen werden zudem den Anwohner:innen sowie anderen Vereinen niedrigschwellig zur Verfügung gestellt. Der Verlust der Anlage wäre äußerst schmerzlich und nicht zu kompensieren. Die BVV wird in ihrer Sitzung im September über den weiteren Fortgang des Antrags entscheiden.