Straßenbäume erhalten – unser Stadtklima schützen 15. Februar 2024 Foto: Hofer-Hutter Tempelhof Schöneberg leidet als Bezirk mit hoher Besiedelungsdichte besonders unter den Folgen klimatischer Veränderungen und dem ständigen Bevölkerungszuwachs. Unter diesen Vorzeichen ist es nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen notwendig, die vorhandenen Straßenbäume zu erhalten und den Baumbestand durch ergänzende Pflanzungen zu erhöhen. Ingeborg Hofer-Hutter, Sprecherin für Grünflächen: „Besonders bei den Bescheiden von Baumfällanträgen soll das Bezirksamt Genehmigungen nach dem Berliner Straßengesetz und der Baumschutzverordnung nur sehr zurückhaltend erteilen.“ Sind Fällungen nicht zu vermeiden, so ist bei der Bemessung der Entschädigungszahlungen der ökologische Wert des zu fällenden Baumes zu berücksichtigen, beantragen die Grünen in der kommenden Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Bäume erbringen im städtischen Umfeld in besonderem Maße wertvolle Leistungen, die der Gesunderhaltung der Bürger*innen dienen. Diese sogenannten Ökosystemleistungen umfassen die maßgebliche Minderung der Lufttemperatur im Sommer, des CO2-Gehalts der Luft und der Feinstaubbelastung. Zudem spenden die Straßenbäume Fußgänger*innen Schatten und erhöhen die Luftfeuchtigkeit. „Je größer der Baum, desto größer sein Nutzen. Je älter der Baum, desto größer ist er in der Regel“, sagt die Grünen-Politikerin. Paragraph 16 III des Berliner Straßengesetzes verlange, dass Straßenbäume zu erhalten sind und Eigentümer von Grundstücken dies zu dulden haben. Paragraph 5 I S. 2 der Baumschutzverordnung konkretisiert, dass eine Fällung ausnahmsweise möglich sein kann, wenn die Nutzung des Grundstückes durch einen Baum wesentlich eingeschränkt oder unmöglich wird. Hofer-Hutter: „Immer wieder wird aus privaten Interessen die Fällung von Straßenbäumen verlangt. Das öffentliche Interesse erfordert jedoch, dass das Bezirksamt in der Abwägung solcher Fälle die Interessen des Natur- und Klimaschutzes hoch einschätzt.“ Bei Fällungen von gesunden Bäumen, die auf Antrag Einzelner vom Bezirksamt genehmigt werden, ist derzeit in einem standardisierten Verfahren ein finanzieller Ausgleich zu leisten. „Die Höhe der Zahlung gleicht in keiner Weise den Verlust an Ökosystemleistungen aus, der unserem Bezirk dadurch entsteht. Mit den erhaltenen Mitteln können lediglich ein bis zwei Jungbäume nachgepflanzt werden, die den gefällten Baum erst in Jahrzehnten in seiner Funktion voll ersetzen können“, betont die Grünen-Sprecherin. Häufig könne im räumlichen Umfeld nicht nachgepflanzt werden. Hofer-Hutter: „Genehmigungen müssen noch restriktiver als bisher ausgesprochen werden. Zum anderen sollte jeweils die Leistungsbilanz des konkreten Baumes bei der Berechnung der Entschädigungssumme zugrunde gelegt werden. Dies kann Antragsteller*innen dazu ermutigen, alternative Lösungen zu realisieren.“