Die Sonne soll auf das Rathaus Schöneberg scheinen 15. Februar 2024 Foto: Zander-Rade Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses Schöneberg will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tempelhof-Schöneberg mit einem Antrag in der kommenden Bezirksverordnetenversammlung (BVV) erreichen. Dazu soll das Bezirksamt der BVV zunächst bis Ende 2024 eine Machbarkeitsstudie vorlegen. In ihrer Juli-Sitzung im vergangenen Jahr hatte die BVV auf Antrag der Grünen bereits die Prüfung des Einsatzes von denkmalschutzkonformen Solardachziegeln beschlossen. Die bereits gewonnenen Erkenntnisse sollen in der Studie berücksichtigt werden. „Eine Photovoltaikanlage bietet viele Vorteile“, betont David Braun, haushaltspolitischer Sprecher der Grünen. „Sie trägt zur nachhaltigen Energieversorgung bei, indem sie erneuerbare Sonnenenergie nutzt, was den CO2-Ausstoß reduziert und die Klimabilanz unseres Bezirks verbessert“, so Braun weiter. Zudem würde eine solche Maßnahme nach Ansicht der Grünen die Vorgaben des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes erfüllen. Braun: „Damit würde der Bezirk seine Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wahrnehmen, die Energieunabhängigkeit fördern und langfristig Kosten sparen.“ Die Studie soll als externe Dienstleistung vergeben werden, soweit nicht Teile durch das Bezirksamt selbst adäquat geprüft oder beantwortet werden können. Über die externe Beauftragung möge das Bezirksamt der BVV bis spätestens zum 30. September 2024 berichten. Die Studie soll insbesondere die technische und wirtschaftliche Machbarkeit, denkmalschutzrechtliche Aspekte betrachten, aber auch eine Risikobewertung vornehmen. So soll unter anderem die bauliche Struktur der Dachkonstruktion, einschließlich einer Bewertung der Ausrichtung und Neigung des Dachs im Hinblick auf die Eignung für Photovoltaik-Paneele geprüft werden sowie die denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen. Martina Zander-Rade, baupolitische Sprecherin der Grünen: „Wichtig ist auch die Schätzung der erzielbaren Leistung (kWp), des Anlagenertrags (kWh/a) sowie die Kosten unter Berücksichtigung der Kooperationsmöglichkeiten mit den Berliner Stadtwerken. Geprüft werden muss nach unserer Ansicht auch die finanzielle Rentabilität und Amortisationszeit der Investition, ggf. unter Berücksichtigung verschiedener Modelle.“ Zudem soll die Studie die Fördermöglichkeiten von EU-, Bundes- oder Landesebene aufzeigen.