Foto: Ralf Kühne

Auch bei Bauarbeiten muss gelten: Grünflächen sind weder Park- noch Abstellplätze

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Die Bauarbeiten der Wasserwerke in der Albrechtstraße haben auf der dortigen Grünfläche ihre Spuren hinterlassen. Weil sie als „Behelfsparkfläche“ herhalten musste, wurde die Vegetation stark beschädigt und der Boden in Mitleidenschaft gezogen. Bis Ende 2022 soll dort noch gearbeitet werden. Ob die Bestandsbäume das überleben werden, ist allerdings fraglich. Deshalb fordern die Grünen in einem Antrag in der Tempelhof-Schöneberger Bezirksverordnetenversammlung: Die entstandenen Schäden an Boden und Vegetation müssen umgehend beseitigt werden.

Um solche Schäden in Zukunft zu vermeiden, lautet ein weiterer Antrag der Grünen: Grünflächen dürfen bei Baustelleneinrichtung generell nicht mehr in „temporäre Parkplätze“ oder Abstellflächen für Baumaterial umgewandelt werden. Das sollte nach Möglichkeit auch für das so genannte Straßenbegleitgrün gelten.

Ralf Kühne, für die grüne BVV-Fraktion Sprecher für Stadtentwicklung: „Die Charta für das Berliner Stadtgrün betont die Bedeutung unserer Grünflächen für Klima, Luft, Boden sowie Artenreichtum von Flora und Fauna. Der Bedarf an neuem Wohnraum und Verkehrswegen bedeutet zwischen den verschiedenen Flächen eine verstärkte Nutzungskonkurrenz und verstärkt den Druck auch auf die Grünflächen, die wir aber wegen ihrer Bedeutung für das Stadtklima besonders schützen müssen. Dabei verdient auch das so genannte Straßenbegleitgrün mehr Beachtung als bisher.“