Foto: Bertram von Boxberg

Mieter*innenschutz: Grüne fordern vom Senat Gelder für die Durchsetzung des kommunalen Vorkaufsrechts

Foto: Bertram von Boxberg

Um die rund 250 Bewohner*innen der Wohnanlage Gleditschstraße 49-69 vor sozialer Verdrängung und vor der Umwandlung ihrer noch bezahlbaren Miet- in Eigentumswohnungen zu schützen, muss der Bezirk innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 10. Dezember sein kommunales Vorkaufsrecht nutzten. Das Problem: Bei Ausübung des Vorkaufsrechtes geht die Immobilie an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, die das auch aus ihren Mitteln finanzieren muss. Im konkreten Fall kann sie das in der Kürze der Zeit für das große Objekt mit neun Häusern im sozialen Erhaltungsgebiet Barbarossaplatz/Bayerischer Platz aber nicht. Deshalb fordert die Fraktion der Grünen in der Tempelhof-Schöneberger Bezirksverordnetenversammlung: Der Senat soll der Wohnungsbaugesellschaft einen Zuschuss in der benötigten Höhe gewähren, auch wenn der Zuschuss hier höher ausfallen müsste als in anderen Fällen.

Eingesetzt hat die Frist für die Nutzung des kommunalen Vorkaufsrechtes mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Vorbesitzer und der dänischen Fondsgesellschaft PFA, die mit ihrem Bilanz-Volumen von 80 Milliarden Euro ihre Aktivitäten zunehmend nach Deutschland verlagert. Hier, so der Berliner Mieterverein, will der Fonds offenbar die Rendite erwirtschaften, die ihm in Dänemark wegen der dortigen strengen Mieter*innenschutzgesetze verwehrt bleibt.

In einem Brief an Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) schreibt Bertram von Boxberg, in der grünen BVV-Fraktion Sprecher für Wohnungspolitik, deshalb: „Die Ausübung des Vorkaufsrechtes für diese Wohnanlage wäre ein starkes politisches Signal für eine konsequente Politik, mit der der Senat gegen Verdrängung einer angestammten Mieterschaft vorgeht. Es wäre ein klares Zeichen für die Menschen in Berlin, dass Politik nicht tatenlos zuschaut, wenn bezahlbarer Wohnraum vernichtet wird. Es wäre aber auch ein klares Signal an Investoren, die Wohnraum ausschließlich als Wirtschaftsgut für eine Gewinnmaximierung sehen.“

Dabei ist den Grünen durchaus klar, dass der Senat für die Ausübung des Vorkaufsrechtes nicht in allen Fällen Mittel in unbegrenzter Höhe zur Verfügung stellen kann. Bertram von Boxberg: „Das wird aber auch nicht nötig sein. Wenn wir hier zeigen, dass es uns mit dem Vorkaufsrecht im Interesse der Mieter ernst ist, werden andere Immobilienkäufer eher bereit sein, in einer Abwendungserklärung auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und auf teure Luxusmodernisierungen zu verzichten, um so die Immobilie doch noch für sich erwerben zu können.“ In diesem Jahr hat Tempelhof-Schöneberg drei Mal von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. In zahlreichen anderen Fällen konnte der zuständige grüne Stadtrat Jörn Oltmann für den Schutz der Mieter*innen eine solche Abwendungserklärung erreichen.

 

Hier der Brief an den Finanzsenator:

Sehr geehrter Herr Senator Dr. Kollatz,

am 10. Dezember 2018 endet die Frist für den Bezirk, das Vorkaufsrecht für die Wohnanlage Gleditschstraße 49-69 im sozialen Erhaltungsgebiet Barbarossaplatz/Bayerischer Platz auszuüben. Damit würde dann die strategisch wichtige Chance, eine Wohnanlage mit neun Häusern und 131 dem spekulativen Wohnungsmarkt zu entreißen, ungenutzt verstreichen.

Die Ausübung des Vorkaufsrechtes für diese Wohnanlage wäre ein starkes politisches Signal für eine konsequente Politik, mit der der Senat gegen Verdrängung einer angestammten Mieterschaft vorgeht. Es wäre ein klares Zeichen für die Menschen in Berlin, dass Politik nicht tatenlos zuschaut, wenn bezahlbarer Wohnraum vernichtet wird. Es wäre aber auch ein klares Signal an Investoren, die Wohnraum ausschließlich als Wirtschaftsgut für ihre Gewinnmaximierung sehen.

Sie wissen, sehr geehrter Herr Senator, dass die Wohnungsbaugesellschaft nur als Begünstigte des Vorkaufsrechtes agieren kann, wenn sie mit einem entsprechenden Eigenkapitalzuschuss Ihres Hauses ausgestattet wird. Ich weiß, dass aufgrund der besonderen Bedingungen  in diesem Fall dieser Zuschuss höher ausgestattet sein muss als in anderen Fällen. Ich bitte Sie aber dennoch, die Gewährung des benötigten Eigenkapitalschusses zu ermöglichen, damit das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann.

Wenn die Bezirke in die Lage versetzt werden, zukünftig das Vorkaufsrecht stärker in Anspruch zu nehmen, kann ich mir vorstellen, dass nach einiger Zeit dieses Mittel gar nicht mehr eingesetzt werden muss, weil wir dann mit wirkungsvollen Abwendungsvereinbarungen das gleiche Ziel erreichen. So ist es heute schon in München, so würde ich mir das in Berlin auch wünschen. Dazu müssen wir aber zunächst einmal deutlich machen, dass wir es mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes erst meinen. Gerade in einer Anlage mit 131 Wohnungen wäre das ein starkes Signal.

Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Bertram von Boxberg