Lässt ausgerechnet die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG dringend benötigten Wohnraum leer stehen, um ihn dann entgegen dem Zweckentfremdungsverbot als Gewerbefläche profitabel zu vermarkten? In der Bülowstraße 7 zumindest spricht der dortige Wohnungsleerstand für diese Vermutung, meinte der bündnisgrüne Bezirksverordnete Bertram von Boxberg und fordert deshalb das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg auf, dagegen aktiv zu werden.
Zunächst einmal soll das Bezirksamt im Rahmen seiner juristischen Möglichkeiten dafür prüfen, ob hier ein unzulässiger Entzug von Wohnraum vorliegt, heißt es in dem entsprechenden Antrag der Grünen in der BVV.
Von Boxberg: „Alle Anzeichen machen eine solche Prüfung dringend erforderlich. Es kann doch nicht sein, dass gerade eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, deren Aufgabe in der Schaffung preisgünstigen Wohnraums besteht, solchen Wohnraum über lange Zeit leer stehen lässt, ihn vielleicht sogar zweckentfremden will.“
Wie der Bezirk auf den Leerstand reagieren soll, wird jetzt im Stadtentwicklungsausschuss der BVV diskutiert.